
Die EFAS hat den Auftrag, die Ziele aus der Präventionsvereinbarung mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft systematisch zu verfolgen und die Landeskirchen bei der Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Zu den Zielen gehört unter anderem die Verbesserung des Niveaus von Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Einrichtungen für die Beschäftigten und die ehrenamtlich Tätigen, indem die Belange des Arbeitsschutzes in die Entscheidungsprozesse aller Führungsstrukturen in den Einrichtungen systematisch integriert werden. Dafür ist ein einheitliches Arbeitsschutzkonzept der EKD notwendig, welches in dieser Form bisher nicht vorlag. Im Jahr 2021 wurde deshalb das Arbeitsschutzkonzept der Evangelischen Kirche in Deutschland in intensiver Abstimmung mit der VBG fertiggestellt und der Kirchenkonferenz zur Zustimmung vorgelegt.
Im Juni 2022 hat die Kirchenkonferenz der EKD das Arbeitsschutzkonzept der EKD verabschiedet. Es ist eine Empfehlung für alle Gliedkirchen, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kirchengemeinden gewährleistet werden kann. Die Gliedkirchen sind daran nicht zwingend gebunden, sondern können die Inhalte unter möglichster Einhaltung des Mindeststandards an regionale Strukturen und Begrifflichkeiten anpassen.
Für die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat die EFAS 2023 eine Online-Umfrage zum Stand des Arbeitsschutzes in Kirchengemeinden in Kooperation mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD durchgeführt. Über das Vorgehen und die Ergebnisse berichten wir auf dieser Seite.
Die EFAS unterstützt die Gliedkirchen in der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu gehört auch, grundsätzliche Fragen zum Aufbau der sicherheitstechnischen Betreuung zu klären. Die EFAS hat 2023 eine Handreichung zum Anforderungsprofil der Funktionsstelle Ortskraft für Arbeitssicherheit erarbeitet. Was sie umfasst, wird auf diesen Seiten kurz erläutert.
EFAS-Studie
Funktionsstelle Ortskraft für Arbeitssicherheit
Die EFAS hat für diese Funktionsstelle 2022 in Abstimmung mit den Berufsgenossenschaften einen Standard festgelegt. Was dieser umfasst, lesen Sie hier.