Im Mittelpunkt der Arbeitsmedizin steht der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber bei dem Ziel, gesundheitsfördernde Arbeitsplätze einzurichten. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für seinen Betrieb zu bestellen.
Da die evangelische Kirche aus vielen kleinen „Betrieben“ besteht, sorgt ein externer Dienstleister (BAD GmbH) bundesweit (außer für die Bremischen Evangelischen Kirche) für die arbeitsmedizinische Versorgung. Für den arbeitsmedizinischen Bereich steht jeder Landeskirche eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator beratend zur Seite. Die arbeitsmedizinische Betreuung vor Ort wird durch regionale Gesundheitszentren sichergestellt.
Was macht eine BetriebsÄrztin oder ein BetriebsArzt?
Eine Betriebsärztin bzw. ein Betriebsarzt berät zur Gestaltung der Arbeitsplätze, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen durch und wirkt bei Fragen des Mutterschutzes, des Jugendarbeitsschutzes sowie bei der Eingliederung langzeiterkrankter Mitarbeitenden mit.
Dafür müssen die Mitarbeitenden nicht immer am selben Ort wie die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Dort wo es passt, können die Dinge auch per Telemedizin besprochen werden. Was dabei beachtet werden muss und wie es geht, finden Sie im folgenen Infoblatt.
Infoblatt "Arbeitsmedizinische Beratung per Video"
Die Säulen der arbeitsmedizinischen Betreuung in der EKD
Die Berichte über die arbeitsmedizinische Betreuung der BAD GmbH finden Sie in der Infothek.
Aufgaben des Arbeitgebers
In der kirchlichen Arbeitswelt existieren vielfältige Einflüsse und Belastungen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährden können. Jeder kirchliche Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu ermitteln, welche Gefährdungen bei der Arbeit für seine Mitarbeitenden bestehen, um daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (Gefährdungsbeurteilung). Im Hinblick auf arbeitsmedizinische Aspekte lässt er sich von einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt beraten.
Damit Sie als Arbeitgeber, als Mitarbeitende und als Mitglied einer Mitarbeitervertretung einen Überblick zu arbeitsmedizinischen Beratungs- und Vorsorgeanlässen erhalten, hat die EFAS einen
"Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung in der EKD" herausgegeben.
Dieser erläutert zum einen den Umfang der arbeitsmedizinischen Leistungen im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der BAD GmbH und zum anderen die wichtigsten Aspekte der arbeitsmedizinischen Versorgung.
Nachdem Sie als Arbeitgeber die Gefährdungen ermittelt haben, leiten sie Schutzmaßnahmen ab und legen deren Umsetzung fest. Eine mögliche Schutzmaßnahme kann eine individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge sein, die Sie bei der BAD GmbH beauftragen. Nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) muss der Arbeitgeber zur Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgen eine Vorsorgekartei (Vorsorgedatei) führen.
Die EFAS hat hierzu eine Muster-Vorsorge-Datei in Excel erarbeitet:
Muster-Vorsorgekartei (mit Ausfüllbeispiel)
Terminbuchung im Gesundheitszentrum
Für die Inanspruchnahme arbeitsmedizinischer Vorsorgen in einem Gesundheitszentrum, steht Ihnen eine elektronische Terminvereinbarung zur Verfügung. zur Terminvereinbarung
Probleme bei der Betreuung?
Falls Sie im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung durch die BAD GmbH Probleme erleben, können Sie uns das auf diesem Wege mitteilen. Wir kümmern uns darum!