Für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende


Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat einen maßgeblichen Einfluss auf die eigene Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Mitwirkung am Arbeitsschutz ist Pflicht aller Mitarbeitenden. Konkret bedeutet das:

  • Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen müssen den Verantwortlichen gemeldet werden
  • sicherheitswidrige Anweisungen dürfen nicht befolgt werden
  • Geräte und Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden

Vor der Benutzung von gefährlichen Arbeitsmitteln, wie z. B. Leitern oder Maschinen, sollte sich jeder mittels einer Sichtprüfung davon überzeugen, dass das Gerät in Ordnung ist. Bestehen Zweifel daran, darf die Arbeit mit diesem Gerät nicht aufgenommen werden.

Ist nicht ganz klar, wie bestimmte Arbeiten durchgeführt werden sollen, müssen die Mitarbeitenden die notwendige Information bei den Verantwortlichen einholen. Lieber einmal mehr nachfragen als zu improvisieren. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um gefährliche Arbeiten z. B. in der Höhe oder mit neuen Maschinen handelt.

Hier erfahren Sie mehr über Rechte, Pflichten und den Versicherungsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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