Pflegerische Tätigkeiten

Pflegerische Tätigkeiten


Bei der pflegerischen Betreuung kommt es zu einem engeren Körperkontakt zum Menschen als es im nicht-familiären Bereich üblich ist. Dies birgt die Gefahr sich anzustecken und ist deshalb ein Thema für den Arbeitsschutz. Die Betriebsärztin berät zur Einschätzung des Risikos und hilft bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist für Pflegerinnen und Pfleger notwendig. In diesem Zusammenhang können auch Schutzimpfungen angeboten und durchgeführt werden.

Weitere Gefährdungen ergeben sich für die Haut, wenn bei der Arbeit lange Zeit wasserdichte Schutzhandschuhe getragen werden sowie durch häufiges Desinfizieren und Waschen der Hände. Das Umlagern und die Unterstützung von betreuten Personen, z. B. beim Aufstehen, erfordern bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kenntnisse im Bereich ergonomischer Arbeitsweisen, um Rücken- und Skelettbelastungen zu mindern.
In der ambulanten Pflege kommen Gefährdungen durch die Teilnahme am Straßenverkehr, mögliche Unfälle durch Witterung und die Bedingungen bei den betreuten Personen hinzu. Die Ortskraft hilft beim Erkennen möglicher Gefährdungen und berät zu Schutzmaßnahmen.

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