UV-Schutz ist wichtg bei der Arbeit im Freien
Ultraviolette (UV) Strahlung ist ein natürlicher Bestandteil des Sonnenlichts. Im Sommer kann dieser Anteil der Sonnenstrahlung gefährlich werden, wenn die ungeschützte Haut zu lange beschienen wird. Ein deutliches Anzeichen dafür ist der Sonnenbrand. Auch das Augenlicht kann durch ultraviolettes Licht geschädigt werden, wenn die Augen zu lange der Strahlung ausgesetzt sind.
Bei der Arbeit im Freien müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der schädigenden Wirkung der Sonnenstrahlung geschützt werden. Arbeitgeber müssen deshalb beurteilen, ob dabei eine Gefährdung für die Mitarbeitenden besteht und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
Sonne tut uns (nicht) gut
Die Sonnenstrahlen wirken auf unserem Körper unterschiedlich. Einerseits brauchen wir Sonne, damit unser Körper Vitamin D produzieren kann. Andererseits können die UVA- und UVB-Strahlen im Sonnenlicht bei uns zu Hautrötungen (Sonnenbrand) und im schlimmsten Fall zu Erbgutschäden führen.
Der Filmbeitrag vom Bundesministerium für Gesundheit klärt in 5 Minuten dazu auf.
Der Filmbeitrag vom Bundesministerium für Gesundheit klärt in 5 Minuten dazu auf.
Gefährdung durch die Sonne richtig einschätzen
Mit der EFAS Checkliste können Sie die Gefährdung durch UV-Belastung bei Arbeiten im Freien ermitteln und Schutzmaßnahmen ableiten.