Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung


Die Gefährdungsbeurteilung ist das A und O für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Vorkehrungen: Nur wer weiß, was ihn selbst oder andere gefährdet, kann die richtigen Maßnahmen ergreifen.

Alle Arbeitgeber sind per Gesetz dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden zu ermitteln, welchen Gefährdungen und Belastungen sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Ziel ist es dabei, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass alle möglichst gefahrlos, ergonomisch günstig und ohne psychische Belastungen arbeiten können.

Der Vorgesetzte muss mit der Arbeit verbundene Gefährdungen ermitteln und dabei nachvollziehbar einschätzen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen. Dazu gehört, dass er Geräte und Stoffe wie z. B. Chemikalien überprüft, aber auch organisatorische Faktoren wie beispielsweise die Arbeitszeit oder psychische Belastungen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber Maßnahmen ableiten, die das Verletzungsrisiko verringern. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt stehen ihm hierbei beratend zur Seite.

Informationen und Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung finden Sie in der Infothek.

Im arbeitsmedizinischen Bereich ist die Vorsorge Teil der Arbeitgeberpflichten. Er muss überprüfen, ob bzw. welche arbeitsmedizinische Vorsorge für seine Mitarbeiter notwendig ist. Es kann eine Pflichtvorsorge sein, wie beispielsweise der Infektionsschutz bei Kita-Mitarbeitenden oder eine Angebotsvorsorge wie zum Beispiel ein Sehtest bei der Bildschirmarbeit. Bei dieser ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet teilzunehmen, der Arbeitgeber aber dazu diese anzubieten. Genauere Informationen finden Sie in dem EFAS-Leitfaden zur Arbeitsmedizin.

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