Um Mitarbeitende, die im Freien arbeiten, vor UV-Strahlung zu schützen, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Nicht immer reichen technische und organisatorische Maßnahmen aus, um die UV-Belastung vollständig zu reduzieren. Dann sind zusätzlich personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören:
- Körperbedeckende Kleidung: Je mehr Körper die Kleidung bedeckt, umso besser. Daher am besten langärmelige Shirts oder Hemden tragen sowie lange Hosen. Dies schützt gleichzeitig vor lästigen Insektenstichen. Eine spezielle UV-Schutzkleidung ist in der Regel nicht erforderlich.
- Kopfbedeckung: Sie soll Kopfhaut, Ohren, Nase, Stirn und Wangen vor der Sonne schützen. Gut geeignet sind Hüte mit breiter Krempe oder Käppis mit zusätzlichem Nackenschutz.
- Sonnenbrille mit UV-Schutz: Zum Schutz der Augen sind Sonnenbrillen mit seitlicher Abschirmung zu empfehlen. Angaben wie DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 garantieren verlässlichen UV-Schutz.
- Sonnenschutzcreme: Alle unbedeckten Körperteile sind mit Sonnencreme zu schützen. Dies betrifft vor allem das Gesicht und die Handrücken. Die Sonnencreme sollte mindestens Lichtschutzfaktor 30 (besser 50) besitzen und sowohl gegen UV-A- als auch UV-B-Strahlung schützen.
Angemessene Kleidung ist in der Regel wirksamer als Sonnencreme. Grundsätzlich gilt: Meiden - Kleiden - Cremen.
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Sonnenschutz durch Textilien
Der Wissenspodcast "Quarks daily" vom WDR geht der Frage nach, wie gut Textilien vor Sonne schützen können. Hören Sie mal rein.
Die richtige Sonnenbrille
Was macht eine gute Sonnenbrille aus, damit sie die Augen optimal vor UV-Strahlung schützt? Darüber informiert ein Plakat der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Hier finden Sie Tipps für die Anschaffung.