
Um Mitarbeitende, die im Freien arbeiten, vor UV-Strahlung zu schützen, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Nicht immer reichen technische und organisatorische Maßnahmen aus, um die UV-Belastung vollständig zu reduzieren. Dann sind zusätzlich personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören:
- Körperbedeckende Kleidung: Je mehr Körper die Kleidung bedeckt, umso besser. Daher am besten langärmelige Shirts oder Hemden tragen sowie lange Hosen. Dies schützt gleichzeitig vor lästigen Insektenstichen. Eine spezielle UV-Schutzkleidung ist in der Regel nicht erforderlich.
- Kopfbedeckung: Sie soll Kopfhaut, Ohren, Nase, Stirn und Wangen vor der Sonne schützen. Gut geeignet sind Hüte mit breiter Krempe oder Käppis mit zusätzlichem Nackenschutz.
- Sonnenbrille mit UV-Schutz: Zum Schutz der Augen sind Sonnenbrillen mit seitlicher Abschirmung zu empfehlen. Angaben wie DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 garantieren verlässlichen UV-Schutz.
- Sonnenschutzcreme: Alle unbedeckten Körperteile sind mit Sonnencreme zu schützen. Dies betrifft vor allem das Gesicht und die Handrücken. Die Sonnencreme sollte mindestens Lichtschutzfaktor 30 (besser 50) besitzen und sowohl gegen UV-A- als auch UV-B-Strahlung schützen.
Angemessene Kleidung ist in der Regel wirksamer als Sonnencreme. Grundsätzlich gilt: Meiden - Kleiden - Cremen.
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