Sie möchten eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder Untersuchung in einem Gesundheitszentrum der B.A.D. GmbH buchen? - Dann sind Sie hier richtig!
Wählen Sie Ihr Zentrum in der Nähe und die gewünschte arbeitsmedizinische Vorsorge aus! Sie sehen alle freien Termine und können den für Sie passenden auswählen. Per Mail erhalten Sie eine Bestätigung, wenn Sie das entsprechende Häkchen setzen. Alle auswählbaren Leistungen orientieren sich am Betreuungsvertrag mit der evangelischen Kirche. Dieses Möglichkeit ersetzt das bisherige Auftragsformular.
Zur Auswahl eines Termins wählen Sie bitte diesen Link: Terminbuchung
Eine kurze Anleitung, wie die Terminvereinbarung abläuft, bekommen Sie hier: Anleitung zur Terminbuchung
Eine Gegenüberstellung der bisher über das Auftragsformular gebuchten Leistungen und dem Buchungsportal finden Sie hier: Gegenüberstellung der Leistungen
Informationsveranstaltungen
Zur Einführung dieses Verfahrens bieten wir Informationsveranstaltungen per Video an. Sie können daran kostenlos und ohne Anmeldung teilnehmen.
Hier die Termine:
Dienstag 24.9. 12:00 Uhr
Zoom-Meeting beitreten https://ekd.zoom.us/j/63048651032?pwd=dcip9ZHGpPvLbp7Lgn6HS7YgLWbgvl.1
Meeting-ID: 630 4865 1032
Kenncode: 041351
Schnelleinwahl mobil
+496950502596,,63048651032#,,,,*041351# Deutschland
+496971049922,,63048651032#,,,,*041351# Deutschland
Weitere Termine werden folgen.
Häufige Fragen
Was ist die Terminbuchungsplattform für die EKD?
Die Terminbuchungsplattform für die EKD dient zur Buchung arbeitsmedizinischer Leistungen für Mitarbeitende der EKD, die in B.A.D.-Gesundheitszentren erbracht werden. Für die Terminbuchung sind keine Kennziffern notwendig, lediglich die Kontaktdaten der Mitarbeitenden, deren Arbeitsplatz und die zugehörige Landeskirche sind notwendig - und natürlich für welche Art von Leistung ein Termin gewünscht wird.
Wird es das Auftragsformular in Papierform weiterhin geben?
Nein, das Auftragsformular in Papierform wird vollständig abgeschafft und durch die Terminbuchungsplattform für die EKD ersetzt.
Das Auftragsformular wird auch für die Buchung von Sammelterminen abgeschafft. Für die Buchung von Sammelterminen ist stattdessen ein direkter Austausch mit dem zuständigen B.A.D.-Gesundheitszentrum erforderlich.
Was muss ich jetzt buchen?
Eine Gegenüberstellung der Leistungen, die bisher mit dem Auftragsformular bestellt wurden und dem neuen Buchungsportal, finden Sie in diesem Dokument:
Gegenüberstellung
Wie läuft die Buchung von Sammelterminen oder arbeitsmedizinischen Beratungsleistungen ab?
Die Buchung von Sammelterminen für Vorsorgen vor Ort in den Einrichtungen ist über das Buchungsportal nicht möglich. Deren Buchung erfolgt wie gewohnt per Mail, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen B.A.D.-Gesundheitszentrum. Auch arbeitsmedizinische Begehungen und Beratungen vereinbaren Sie wie bisher direkt mit Ihren Ansprechpersonen.
Was ist der Unterschied zwischen Jugendarbeitsschutz I und II?
Der Unterschied ist lediglich, dass es sich bei Jugendarbeitsschutz I um die Erstuntersuchung und bei Jugendarbeitsschutz II um die Folgeuntersuchung handelt, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wie kann ich kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen, die nicht im Rahmenvertrag enthalten sind?
Kostenpflichtige Zusatzleistungen müssen individuell mit dem B.A.D.-Gesundheitszentrum vereinbart werden, da eine Rechnungsstellung an die beauftragende Einrichtung erfolgt. Wählen Sie hierzu bitte in der Terminbuchungsplattform für die EKD „weitere buchbare Leistungen“ aus und Sie erhalten den Kontakt des zuständigen Gesundheitszentrums.
Ist weiterhin eine telefonische Beratung möglich? Wenn ja, wie kann diese gebucht werden?
Eine telefonische Beratung ist weiterhin möglich, indem Sie wie gewohnt eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitszentrum senden. Hier hat sich der Prozess nicht geändert.
Sind auch Freiwilligendienstleistende, FSJler, BFDler und Kurzzeitpraktikant*innen über den Betreuungsvertrag abgedeckt?
Nein, da diese Personen keine Beschäftigten der EKD sind. Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss für diese Personen über den Anstellungsträger (z. B. die entsendende Schule oder der Bund), nicht über die Einsatzstelle, geregelt werden.
Was muss ich bei „Langbezeichnung der Einrichtung“ eintragen?
Hier kann sowohl der Einsatzort selbst, also beispielsweise die Kita, in der die Person arbeitet, als auch die Verwaltungsstelle, die die Personalakte zentral führt, eingetragen werden. Die Adresse, die unter „Langbezeichnung der Einrichtung“ genannt wird, ist die Adresse an die die Vorsorgebescheinigung für die Vorsorgekartei übermittelt, und auf die die Leistung gebucht wird. Von großer Bedeutung ist es, dass die Zuordnung der Einrichtung zur Landeskirche korrekt angegeben wird.
Kann ich auch in einem anderen B.A.D.-Gesundheitszentrum einen Termin buchen?
Ja, eine Buchung ist in jedem Gesundheitszentrum möglich. Wichtig ist, dass die Angabe der „Langbezeichnung der Einrichtung“ mit Adresse und zugehöriger Landeskirche korrekt angegeben wird, um eine Zuordnung der Leistung zur korrekten Verwaltungseinheit zu gewährleisten.