
Hinter dieser kryptischen Überschrift verbirgt sich ein grundlegendes Prinzip im Arbeitsschutz:
Persönliche Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen
Im Arbeitsschutz sprechen wir deshalb von der Rangfolge der möglichen Schutzmaßnahmen oder dem T-O-P-Prinzip. Diese Regel ist sogar im Arbeitsschutzgesetz in § 4 festgeschrieben.
T steht dabei für technische,
O für organisatorische und
P für persönliche Schutzmaßnahmen.
Auch beim UV-Schutz bei der Arbeit gilt dieses Prinzip. Erst wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Zuge.
Eine Übersicht möglicher Schutzmaßnahmen finden Sie im Folgenden nach ihrem "Charakter" sortiert.
T wie technisch
Eine gute Orientierung bietet der UV-Standard 801 für Textilien.
Eine Herausforderung stellt sich an mobilen Arbeitsplätzen im Freien. Dann muss der Schattenspender möglichst bequem umzustellen oder aufzubauen sein, sonst wird er nicht genutzt. Auf Fahrzeugen, wie z. B. einem Aufsitzmäher, kann ein Dach oder eine Fahrerkabine eine technische Lösung für den Sonnenschutz sein.
O wie organisatorisch
Der UV-Schutz bei der Arbeit im Freien kann deshalb durch organisatorische Maßnahmen wirkungsvoll beeinflusst werden. Lässt sich die Arbeit in die Morgen- oder späteren Nachmittagsstunden verlagern? Muss die Grünpflegearbeit unbedingt an einem strahlenden Sonnentag erledigt werden oder kann sie warten bis es bedecktes Wetter gibt? Muss eine Außenarbeit unbedingt im Hochsommer stattfinden oder können z. B. die Pflasterarbeiten in den Herbst oder den Frühling terminiert werden?
Auch die Verlagerung eines mobilen Arbeitsplatzes in den Schatten eines Gebäudes ist eine organisatorische Schutzmaßnahme. So muss die Wartung am Rasenmäher ja nicht auf der freien Rasenfläche stattfinden oder eine Hecke kann vielleicht mit dem Lauf der Sonne im Schatten eines Gebäudes oder Baumes gepflegt werden.
P wie persönlich
Eine weitere individuelle Schutzmaßnahme ist die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Mitarbeitenden ab einer bestimmten UV-Belastung angeboten werden muss. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Arbeitsmedizinische Vorsorge - kann sein".



