Pflichten

Pflichten

 

Der Arbeitnehmer muss den Schutzansagen seiner Vorgesetzen Folge leisten. Gleichzeitig darf er diesen nicht nachkommen, wenn es sich um gefährdende Anweisungen handelt. Arbeitsunfälle muss jeder Mitarbeitende melden, genauso wie unmittelbare erhebliche Gefahrenquellen. Selbstverständlich darf sich niemand so verhalten, dass er sich oder andere gefährdet. Mitwirkung und Mitverantwortung jedes einzelnen für sich und die Kollegen zu übernehmen, ist ausdrücklich erwünscht.

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