Wer ist betroffen?

Gaertner Schere Collage1

Arbeitsbereiche mit Tätigkeiten im Freien

Im kirchlichen Bereich gibt es verschiedene Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten im Freien ausgeführt werden. Mitarbeitende auf Friedhöfen, in der Grünpflege und in der Kinderbetreuung arbeiten ganztägig oder über einen gewissen Zeitraum im Freien.

Beispiele für Tätigkeiten im Freien:

  • Grünpflegearbeiten wie Hecke- und Baumschnitt sowie Rasen mähen
  • Reinigung der Gehwege und Höfe im Außenbereich
  • Pflege von Grabanlagen auf dem Friedhof
  • Grabaushub mit der Hand oder mit Grabebaggern
  • Forstarbeiten in kirchlichen Wäldern
  • Kinderbetreuung im Waldkindergarten
  • Betreuung der Kinder beim Freispiel in der Außenanlage von Kindergärten und Krippen
  • Betreuung der Schüler/innen beim Sportunterricht im Freien
  • ...

Die Belastung durch die natürliche UV-Strahlung hängt maßgeblich von der Dauer des Aufenthaltes im Freien, von der Sonneneinstrahlung (UV-Index), von der Tageszeit und von der geografischen Lage ab. Die Berufsgruppen, die den ganzen Tag im Freien arbeiten - Mitarbeitende im Friedhofs- und Grünpflegebereich - sind am stärksten durch die UV-Strahlung (UV-A- und UV-B-Strahlen) belastet. Damit sind sie als "Outdoorworker" nicht nur in der Freizeit, sondern oft auch im Beruf der Sonnenstrahlung "ausgesetzt".

Wir haben im kirchlichen Bereich auch Tätigkeiten im Freien, die nicht tagtäglich ausgeführt werden:

  • Reinigung von Regenrinnen an Gebäuden
  • Zeltlager bei Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Tagesausflüge mit Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen
  • Bewirtung und Aktivitäten im Freien bei Gemeindefesten im Sommer
  • Open-Air Gottesdienste
  • Austragen von Gemeindebriefen mit dem Fahrrad oder zu Fuß
  • ...

Hier ist bei der Ermittlung und der Einschätzung der Gefährdungen die Belastung durch die natürliche UV-Strahlung mit zu berücksichtigen. 

Grundsätzlich sind bei allen Tätigkeiten im Freien Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden zu veranlassen, damit die Haut und die Augen vor den Sonnenstrahlen geschützt sind. Der Schutz vor übermäßiger Hitze ist ebenfalls zu beachten.

WICHTIG:
Werden Tätigkeiten im Freien durch Ehrenamtliche ausgeführt, ist der Arbeitgebende verpflichtet, diesen Personen die gleichen Schutzmaßnahmen zukommen zu lassen wie haupt- und nebenamtlich Beschäftigten.

Genesis-UV-Studie der DGUV

Seit 2014 geht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit intensiven Messungen der Frage nach, wie stark berufliche Tätigkeiten mit UV-Exposition verbunden sind. Mehr als 1000 Probanden aus 95 Berufen mit 172 Teiltätigkeitsgruppen und 646 Teiltätigkeiten trugen bislang ein Dosimeter über sieben Monate arbeitstäglich. Die Messungen erlauben valide Rückschlüsse, in welchem Umfang die Menschen in Ihren beruflichem Umfeld natürlichen UV-Strahlen ausgesetzt sind. Ein festgelegter Jahresreferenzwert für die UV-Belastung ermöglicht es, die Gefährdung der unterschiedlichen Berufsgruppen einschätzen zu können.

Im Rahmen der GENESIS-UV-Studie wurden für die verschiedenen Berufsgruppen die Jahresexpositionswerte zur UV-Belastung grafisch aufbereitet.  Für die im kirchlichen Bereich vorkommenden Berufsgruppen, die nur oder teilweise im Freien tätig sind - Erzieher/in, Gärtnerin/Friedhofsgärtner/Forstwirt und Sportlehrer/in - haben wir die wichtigsten Ergebnisse in einem Dokument aufbereitet:

icon pdf Berufsgruppe der Erzieherin und des Erziehers

icon pdf Berufsgruppe der Gärtnerin und des Gärtners sowie der Forstwirte (Waldfacharbeitende)

icon pdf Berufsgruppe der Sportlehrerin und des Sportlehrers

Die angegebenen Daten zu den Jahresexpositionswerten können sich im Lauf der Studie aufgrund der Teilnahme von neuen Probanden verändern. Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter Auswertungen der GENESIS-UV-Studie.

Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

Neben den Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip gibt es zusätzlich eine individuelle Schutzmaßnahme - die arbeitsmedizinische Vorsorge.  Seit 2019 legt die arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 die Rahmenbedingungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten im Freien fest. Sie hat das Ziel, die Beschäftigten über die Risiken durch die Einwirkung natürlicher UV-Strahlung aufzuklären sowie Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Es handelt sich dabei um eine Angebotsvorsorge. Damit diese Vorsorge angeboten werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, die in der AMR 13.3 beschrieben werden.

Im Rahmen der GENESIS-UV-Studie wurde geklärt, welche Berufsgruppen und Tätigkeiten unter die Kriterien der AMR 13.3 fallen, damit die Vorsorge angeboten werden kann. Es betrifft alle Beschäftigten, die mehr als 22 % ihrer Arbeitszeit regelmäßig im Freien verbringen bzw. deren jährliche UV-Exposition 150 Standard-Erythem-Dosen (SED) übersteigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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