Funktionsstelle Ortskraft für Arbeitssicherheit

FunktionstelleOrtskraeftefuerArbeitssicherheit

Die Ortskraft für Arbeitssicherheit übernimmt im Auftrag der Gliedkirche die sicherheitstechnische Betreuung kirchlicher Einrichtungen. Sie führt im Rahmen von Beratungsgesprächen die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Verantwortungsträger an das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz heran. Sie informiert und sensibilisiert diese zu Gefährdungen in der kirchlichen Arbeitswelt, motiviert sie, ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrzunehmen und berät sie hinsichtlich zu ergreifender Schutzmaßnahmen. Dafür muss die Ortskraft für Arbeitssicherheit fachlich und persönlich geeignet sein.

Die Funktionsstelle "Ortskraft für Arbeitssicherheit" gibt es nur im Bereich der Kirchen. Sie ist in der Präventionsvereinbarung mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verankert. Diese Stelle kann von Personen mit der Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeübt werden oder von Personen, die eine zweiwöchige Ausbildung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zur Ortskraft für Arbeitssicherheit absolviert haben. An diese einfachere Ausbildung schließen sich Pflichtfortbildungen zur Gesprächsführung und zur Gefährdungsbeurteilung an.

In der kirchlichen Verwaltung gibt es kein Stellenprofil für eine Ortskraft für Arbeitssicherheit. Daher hat die EFAS 2022 gemeinsam mit den zuständigen Berufsgenossenschaften VBG, BGW und SVLFG ein "Anforderungsprofil für die Funktionsstelle Ortskraft für Arbeitssicherheit in der evangelischen Kirche" erarbeitet. Dieses legt Standards

  1. zum Stellenumfang und den Aufgaben,
  2. zur Qualifikation und Fortbildung.
  3. zur persönlichen Eignung,
  4. zu den Befugnissen als Ortskraft für Arbeitssicherheit sowie
  5. zur technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes fest.

Dieses Anforderungsprofil gibt den Landeskirchen bei der Stellen-(Neu)Besetzung eine Orientierung für die Personalplanung und für die Bereitstellung notwendiger Ressourcen.

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