Neugestaltung Betreuungsvertrag

NeugestaltungVertrag

Nach erfolgreicher Marktsondierung wurden die BAD GmbH, die ias-Gruppe sowie MEDITÜV im April von der EFAS kontaktiert und zu ersten Gesprächen bezüglich einer Betreuung der Mitarbeitenden der evangelischen Kirche eingeladen.

Im Mai teilte MEDITÜV der EKD/EFAS mit, dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine Angebotserstellung für die EKD durch den TÜV-Verband möglich sei. Die Kommunikation mit MEDITÜV über Vertragsverhandlungen 2021 wurde deshalb eingestellt.

Im Juni präsentierte die ias-Gruppe ein erstes Angebot, welches nach Rückfragen überarbeitet wurde. Zudem wurden die von der ias-Gruppe zur Verfügung gestellten Referenzen befragt sowie weitere Gesprächsrunden zur Klärung von einem potenziellen weiteren Vorgehen durchgeführt.

Ab Mai fanden mit der BAD GmbH umfangreiche Workshops und Gespräche statt, welche erst Mitte Dezember, nach zähen Nachfragen, in einem Vertragsentwurf der BAD GmbH mündeten. Nachverhandlungen und umfangreiche Vergleich der Angebote sind für das Jahr 2022 angesetzt.

Im Juli wurde eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirchen gebildet, die aus der Perspektive der Landeskirchen zur Beratung hinzugezogen wird.
In Zukunft werden verstärkt digitale Angebote eingesetzt werden, die von der telefonischen Beratung über hybride ASA-Sitzungen bis hin zu telemedizinischen Angeboten reichen werden.

Da das derzeitige Betreuungsverhältnis zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der BAD GmbH von keiner Seite gekündigt wurde, wird die arbeitsmedizinische Betreuung durch die BAD GmbH auch im Jahr 2022 wie bisher vertraglich vereinbart stattfinden. Es steht zu erwarten, dass die BAD GmbH für das Jahr 2022 eine Vertragsanpassung fordern wird, die dann zu verhandeln ist.

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