Beschwerdewesen

Beschwerdewesen

Mit dem Beschwerdewesen werden nicht nur die eingehenden Beschwerden dokumentiert und ausgewertet. Zudem sollen damit eine interne Qualitätsprüfung der arbeitsmedizinischen Leistungserbringung und die frühzeitige Gegensteuerung bei potenziellen Problemen ermöglicht werden.

Bereits im Jahr 2018 wurden erste Ansätze für ein Beschwerdewesen erarbeitet, die aus der Evaluation über die Zufriedenheit mit der arbeitsmedizinischen Betreuung im Jahr 2016 entstanden. Das Projekt wurde aus aktuellem Anlass im Juli wieder von der EFAS aufgenommen, mit Vertretern*innen der Landeskirchen auf Praxistauglichkeit überprüft, mit dem arbeitsmedizinischen Dienstleister besprochen und zum 01. Dezember über ein Formular auf der Webseite der EFAS freigeschaltet. Das Beschwerdewesen steht somit allen evangelischen Einrichtungen zur Verfügung, die eine Beschwerde über die Erbringung der arbeitsmedizinischen Dienstleistung anbringen möchten.

Die Beschwerde wird über die EFAS-Homepage erfasst und an den/die zuständige/n Koordinator*in weitergeleitet, so dass eine interne Klärung stattfinden kann. Nach erfolgreicher interner Klärung erfolgt eine Meldung an die EFAS, die den Fall als abgeschlossen ablegt. Wenn die interne Klärung nicht zum Erfolg führt, wird die EFAS kontaktiert, die dann den externen arbeitsmedizinischen Dienstleister informiert. Nun ist der Dienstleister an der Reihe, den Fall zu klären und das Ergebnis an die meldende Einrichtung, den/die zuständige/n Koordinator*in und die EFAS mitzuteilen. Die EFAS notiert unter anderem den Beschwerdegrund, das zuständige BAD-Gesundheitszentrum, das Ergebnis sowie die Klärungsdauer.

Eine erste Evaluation zur Nutzung und Handhabbarkeit des Formulars ist für Juni 2022 angesetzt. Mögliche Adaptationen können vorgenommen werden. Jeweils zum Jahresende soll eine Evaluation erfolgen.

Drucken