Organisationsstruktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der EKD

OrganisationsstrukturAUG

Die Organisationsstruktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der EKD wurde durch die Präventionsvereinbarung mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vor über 20 Jahren festgelegt. Die Kernpunkte dieser Struktur sind die koordinierende Fachstelle EFAS sowie die Koordinator*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz und Ortskräfte für Arbeitssicherheit in den 20 Gliedkirchen.

Die sicherheitstechnische Betreuung wird in der EKD vorrangig durch kirchliche Mitarbeitende sichergestellt. Für ein genaueres Bild zum Aufbau der Organisationsstrukturen in den Gliedkirchen hat die EFAS 2020 eine Erhebung gestartet. Aufgrund der Pandemie zog sich der Erhebungszeitraum über zwei Jahre hin. Die Koordinator*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz waren aufgerufen, der EFAS zu bestimmten Fragestellungen Daten zu liefern.

Folgende Fragestellungen waren für uns interessant:

  • Wie viele Ortskräfte für Arbeitssicherheit mit welcher Qualifikation und Stellenanteil gibt es in den Gliedkirchen?
  • Wer ist der Anstellungsträger (intern/extern) und wo sind sie disziplinarisch angesiedelt?
  • Haben die Koordinator*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz Kontakt zum Leitungsgremium der Gliedkirche und wenn ja, auf welchen Wegen?
  • Gibt es einen regelmäßigen Austausch der Ortskräfte für Arbeitssicherheit einer Gliedkirche untereinander?
  • Wie wird das Unfallgeschehen der Gliedkirchen erfasst und welche Schwierigkeiten treten dabei auf?
  • Liegt das Arbeitsschutzregister der EFAS den Kirchengemeinden als Organisationshilfe vor und wie wurde es in den Gliedkirchen verteilt?

An der Erhebung haben 15 Gliedkirchen, die Ev. Brüder-Unität und die Selbständige Ev.-Luth. Kirche (SELK) teilgenommen. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat zwei Koordinator*innen für verschiedene Betreuungsbereiche, die auch unterschiedlich sicherheitstechnisch betreut werden. Daher fließen aus dieser Gliedkirche explizit die Daten der Evangelischen Schulstiftung der EKBO mit ein.

Folgende Grafiken geben einen Einblick in die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Organisationsstruktur. Sie beziehen sich auf die ersten drei oben genannten Fragestellungen. 


Zahl der Ortskräfte - Qualifikation - Anstellungsverhältnis - Stellenanteil

Zum Zeitpunkt der Erhebung (2020-2022) gab es EKD-weit 133 Ortskräfte für Arbeitssicherheit. Ortskraft für Arbeitssicherheit ist eine Funktionsbeschreibung in der evangelischen Kirche. Personen, die diese Funktion übernehmen, sind entweder qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder haben eine VBG-Ausbildung als Ortskraft für Arbeitssicherheit absolviert. Die untenstehende Grafik zeigt, dass rund 64 % (62) der kirchlichen Ortskräfte eine Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Das ist ein deutlicher Trend zur Professionalisierung der sicherheitstechnischen Betreuung. Einige Gliedkirchen sind dazu übergegangen die sicherheitstechnische Betreuung an externe Dienstleister komplett zu vergeben oder diese für einige Betreuungsbereiche einzukaufen. Die externen Ortskräfte nehmen an der Gesamtzahl der Ortskräfte einen Anteil von rund 29 % ein. Eine Person befand sich zum Zeitpunkt der Erhebung in Ausbildung, so dass dies in der Grafik mit "keine Angabe zur Qualifikation" angegeben wird.

 Qualifikation Anstellungsverhaeltnis OK

Für die kirchlichen Ortskräfte ist entweder die Landeskirche oder der Kirchenkreis/das Dekanat/die Propstei/der Kirchenbezirk Anstellungsträger. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass sich das jeweils mit einem Drittel die Waage hält. 

OK disziplinarische Zuordnung

Die Stellenumfänge zur Ausübung der Tätigkeiten als Ortskraft für Arbeitssicherheit variieren in der EKD von 10 % bis 100 %. Es gibt auch Ortskräfte, die stundenweise oder nach Vereinbarung eingesetzt werden. In der SELK arbeiten die Ortskräfte für Arbeitssicherheit ehrenamtlich (10). Für 33 Personen gibt es keine Angaben zum Stellenumfang, da sie überwiegend externe Fachkräfte sind. Nach der Präventionsvereinbarung mit der VBG ist der Stellenumfang einer Ortskraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 30 % einer Vollzeitstelle anzusetzen. In der Praxis hat sich ein Stellenumfang von mindestens 50 % bewährt. Dies spiegelt sich auch in der Verteilung der untenstehenden Grafik wieder.
Grundsätzlich richtet sich der Stellenumfang einer Ortskraft für Arbeitssicherheit nach der Anzahl der zu betreuenden kirchlichen Einrichtungen mit den darin arbeitenden Menschen.

Stellenumfaenge OK

 

Altersstruktur der Ortskräfte für Arbeitssicherheit

Zur Altersstruktur der Ortskräfte für Arbeitssicherheit liegen uns nicht aus allen Landeskirchen Antworten vor. Es wird jedoch deutlich, dass bei der Sicherstellung der sicherheitstechnischen Betreuung in den Gliedkirchen der demografische Faktor stärker berücksichtigt werden muss. Die überwiegende Anzahl der Ortskräfte ist zwischen 50 und 64 Jahre alt (66 %).

Altersstruktur OK

 

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