Beschwerdewesen

Beschwerdewesen

 

Im Dezember 2021 hat die EFAS ein Beschwerdewesen im Zusammenhang mit der Erbringung arbeitsmedizinischer Dienstleistungen eingeführt. Seitdem haben evangelische Einrichtungen die Möglichkeit, über ein Online-Formular auf der EFAS-Website ihre Beschwerden mitzuteilen.

Bis Ende 2023 sind insgesamt 19 Beschwerden aus 8 Landeskirchen und der EKD bei uns eingegangen. Häufigster Beschwerdegrund waren Probleme mit der Terminvereinbarung: Entweder war keine Terminvergabe möglich, es wurden Termine seitens der BAD GmbH abgesagt oder die Wartezeit zwischen Beauftragung und durchgeführten Vorsorgen war zu lang.

Tabelle Beschwerdegrund

Etwa Zweidrittel der Beschwerden wurden kirchenintern durch die landeskirchlichen Koordinator*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz oder die EFAS geklärt. Die übrigen Beschwerden mussten an die zentrale Beschwerdestelle der BAD GmbH weitergeleitet werden.

Grafik Beschwerdeklärung durch

Die meisten Beschwerden konnten innerhalb von 1 bis 3 Wochen geklärt werden. Beim übrigen Drittel nahm die Dauer der Klärung 6 Wochen oder mehr in Anspruch. Hierbei handelte es sich vorwiegend um Prozesse, in denen die BAD-Beschwerdestelle involviert gewesen ist. In Einzelfällen war noch keine Klärung möglich.

Insgesamt ist die Anzahl der Beschwerden, die über das Online-Formular bei der EFAS ankommen, überschaubar. Daneben erlangt die EFAS auch auf anderem Wege Kenntnis über Probleme mit dem arbeitsmedizinischen Dienstleister. Diese können allerdings nicht ausgewertet werden. Das Online-Beschwerdeformular sollte daher in den Landeskirchen weiterhin aktiv beworben werden. Perspektivisch besteht auch die Möglichkeit, das Beschwerdemanagement der BAD GmbH zu nutzen, welches der Dienstleister im Laufe des Jahres 2024 sukzessive in seinen Gesundheitszentren einführen will.

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