Leider ist es der EFAS bis 2020 nicht gelungen, die Stelle der Arbeitsmedizin bei der EFAS wiederzubesetzen. Mit Hilfe unseres arbeitsmedizinischen Dienstleisters und der Beratung durch eine Arbeitsmedizinierin auf Honorarbasis konnten dennoch alle arbeitsmedizinischen Fragestellungen im Lauf des Jahres zufriedenstellend bearbeitet werden.
Die EFAS gruppiert die arbeitsmedizinische Betreuung in drei große Bereiche:
- Die arbeitsmedizinische Beratung auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (z. B. Begehungen, Arbeitsschutzausschüsse und die Beratungen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden),
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (hierzu zählen auch Schutzimpfungen) und
- zusätzliche Leistungen (z. B. Mutterschutzuntersuchungen und -beratungen, Jugendarbeitsschutzuntersuchungen und Untersuchungen zur Wiedereingliederung).
Insgesamt hat die arbeitsmedizinische Betreuung, wie schon in den Vorjahren, auch im Jahr 2019 zugenommen. Der Anstieg des Betreuungsaufwandes teilt sich auf unsere drei Säulen wie folgt auf: