Die EFAS hat sich in den Jahren 2019 und 2020 schwerpunktmäßig mit den Vorbereitungen zur Evaluation der Präventionsvereinbarung durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) beschäftigt. Bei dieser Evaluation wird das vertraglich mit der VBG vereinbarte System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der EKD überprüft. Die EFAS unterstützte die Gliedkirchen in ihren Prüfvorbereitungen und musste sich selbst auf die eigene Evaluation im Mai 2020 vorbereiten.
Die Evaluation sieht eine Prüfung der Bemühungen der EFAS und der Landeskirchen zur Umsetzung der Präventionsvereinbarung mit der VBG vor. Die EFAS wird hinsichtlich ihrer koordinierenden Aufgaben (konzeptionelle, organisatiorische und operative Aufgaben) als Fachstelle der EKD geprüft. Diese Prüfung hat im Mai 2020 stattgefunden. Eine Erkenntnis aus der Prüfung ist, dass die fachlichen Bemühungen der EFAS nicht ausreichen, um die strategischen Entwicklungen in den Landeskirchen dahingehend zu beeinflussen, dass das Niveau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes langfristig gesteigert wird. Daher muss die EFAS ein Arbeitsschutzkonzept der EKD entwickeln, welches die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf allen Ebenen - Kirchengemeinde, Landeskirche und EKD - verzahnt. Dazu ist gemeinsam mit der VBG und landeskirchlichen Vertreter/innen eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden.
Bei den 20 Landeskirchen werden zum einen die Strukturen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung betrachtet (Vorhandenseins eines landeskirchlichen Koordinators, Betreuungsgrad der kirchlichen Einrichtungen, Ausbildungs- und Fortbildungsstand der Ortskräfte, Informationsveranstaltungen für Verantwortungsträger und Multiplikatoren). Andererseits muss jede Landeskirche ein Arbeitsschutzkonzept mit Zielsetzungen zur Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erarbeiten und dieses erläutern können.
Der Zeitplan der VBG sah eine Überprüfung der Landeskirchen im Rahmen von dreitägigen Prüfgesprächen für 2020 vor. Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie konnten diese Prüfungen nicht mehr durchgeführt werden. Lediglich in zwei Landeskirchen - in der Lippischen Landeskirche und in der Ev.- Luth. Kirche in Norddeutschland - wurden erfolgreiche Prüfgespräche durchgeführt. Danch wurde die Evaluation für die übrigen Landeskirchen ausgesetzt, da die Erfüllung der Prüfkriterien - die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der kirchlichen Einrichtungen - nicht mehr ausreichend umsetzbar waren.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen näher die Unterstützungsleistungen der EFAS zur Vorbereitung der Landeskirchen auf die Evaluation und wie sich diese statistisch auf den Ressourceneinsatz der EFAS auswirken.