Handlungshilfe zu Corona-Tests

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Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung waren Arbeitgebende seit dem 20. April 2021 dazu verpflichtet ihren – nicht im Homeoffice arbeitenden – Mitarbeitenden kostenfreie Corona-Tests anzubieten. Diese Maßnahme dient der Ergänzung des betrieblichen Infektionsschutzes und soll den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit geben.

Die EFAS erstellte für die Landeskirchen ein Informationsblatt mit allen relevanten Tests und weiterführenden Links („EFAS informiert zu Testverfahren auf SARS-CoV-2“). Auf Wunsch der Koordinatoren*innen erstellte die EFAS zudem ein Merkblatt für Mitarbeitende zum Vorgehen bei Tests auf SARS-CoV-2, welches von kirchlichen Einrichtungen auf ihre Bedürfnisse angepasst werden kann („EFAS Merkblatt für Mitarbeitende zum Test auf SARS-CoV-2“).

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