So beugen Sie dem Notfall vor
Eine Grundpflicht jeden Arbeitgebers ist, den Schutz bei Bränden, die Rettung im Gefahrfall und die Erste-Hilfe bei Unfällen zu organisieren. Für den Bereich Brandschutz gehört hierzu, dass Brände nach Möglichkeit verhindert werden, Löschmittel (Feuerlöscher) vorhanden sind, die Feuerwehr alarmiert werden kann und notfalls alle Anwesenden geordnet das Gebäude über Fluchtwege verlassen können.
Um verletzten Personen bei Unfällen helfen zu können, muss an der Arbeitsstätte ein Verbandkasten vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen einen Notruf zu tätigen. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl betrieblicher Ersthelfer beauftragen und zur Ausbildung schicken. In den unten stehenden Unterweisungshilfen finden Sie detaillierte Informationen zu diesem Thema.
Brandschutz
Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz (4. Auflage, 2019)
Beachten Sie bitte, dass die in der Broschüre angegeben Mindestmaße für Fluchtwege- und Türen seit März 2022 geringfügig von den Angaben in der Technischen Regel für Arbeitsstätten abweichen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" finden Sie auf der Internetseite der BAuA.
Brandschutzordnung Teil A Aushang (Muster)
Brandschutzordnung Teil A Aushang (anpassbar)
Vorlage Brandschutzordnung Teil B (ausfüllbare PDF-Datei)
Muster-Brandschutzordnung Teil B
EFAS-informiert zu Feuerlöschern
Beschaffungshilfe zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
EFAS-informiert zu Rauchwarnmeldern
Unterweisungshilfe Brandschutz
Unterweisungsfolien Brandschutz
Erste Hilfe
Unterweisungshilfe Erste Hilfe
Unterweisungsfolien Erste Hilfe
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Arbeitsschutzregister.