Alles soll sauber sein
Hygiene und Infektionsschutz dienen dem Schutz vor ansteckende Krankheiten durch Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller und Parasiten. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Lebensmittelzubereitung sind die Verbreitungsgefahren hoch. Deshalb müssen alle Mitarbeiter in diesen Bereichen Hygieneregeln besonders aufmerksam einhalten. Mögliche Ansteckungswege sind von Mensch zu Mensch oder durch verunreinigte oder verdorbene Lebensmittel. Durch vorgegebene Hygienemaßnahmen, wie z. B. gezielte Reinigung und Desinfektion und das Tragen von Schutzhandschuhen, werden mögliche Infektionswege unterbrochen. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote für erkrankte Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und betreute Kinder und Jugendliche regelt das Infektionsschutzgesetz.
Bei der Betreuung von nicht geimpften Kindern und Jugendlichen können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den so genannten Kinderkrankheiten anstecken, wenn sie die Krankheit nicht selbst als Kind durchlitten oder entsprechenden Impfschutz haben. Einen Schutz vor Ansteckung durch Hygieneregeln gibt es praktisch nicht. Aus diesem Grund bietet der Arbeitgeber im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Schutzimpfungen gegen diese Krankheiten an.
In Hygieneplänen legen Sie fest, was mit welchem Mittel wie oft gereinigt wird. In sensiblen Bereichen, z. B. Küchen oder Gemeinschaftseinrichtungen, fordern Gesundheitsämter diese Festschreibung. Auch ohne eine gesetzliche Forderung ist das Reinigen nach Plan sinnvoll, um mit angemessenem Aufwand für Sauberkeit zu sorgen.
Infektionsschutzgesetz
zum Infektionsschutzgesetz auf "Gesetze im Internet"
Das Infektionsschutzgesetz regelt bundesweit den Schutz der Bevölkerung vor Infektionserkrankungen. Von daher ist das Gesetz sehr umfangreich. Für kirchliche Einrichtungen sind nur Teile davon interessant, wie z. B. Regelungen zum Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen, Hygienevorgaben für die Zubereitung und Abgabe von Lebensmitteln oder Bestimmungen zum Schutz vor SARS-CoV-2. Nur in Teilen adressiert das Gesetz "an die Arbeitswelt". Das bedeutet, dass Arbeitsschutzregelungen (z. B. durch die Biostoffverordnung) anders aussehen können, als es im Infektionsschutzgesetz für die Allgemeinbevölkerung vorgegeben wird. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes muss deshalb im Einzelfall gut beachtet werden.
Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen
Handreichung der Diakonie Deutschland und der BETA zum Masernschutzgesetz
Link zur Seite "Masernschutz" des Bundes-Gesundheitsministeriums
Link zu Vorlagen und Dokumenten des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen
EFAS informiert
zu Infektionskrankheiten in Kindertagesstätten
zum Unterschied zwischen Vorsorge und Einstellungsuntersuchungen
zum Infektionsschutz bei der Betreuung von Flüchtlingen
zur Desinfektion in Kindertagesstätten
Muster
Die folgenden Muster berücksichtigen nicht die Anforderungen aus der Corona-Pandemie.
Muster Hygieneplan Kindertagesstätten
Muster Hygieneplan Kirchengemeinde mit Kinderspielkreis
Betriebsanweisung zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen
Belehrungen zur Hygiene
Belehrung für Beschäftigte in Küchen und beim Umgang mit Lebensmitteln (§ 43 IfSG)
Belehrung für Beschäftigte in Küchen und beim Umgang mit Lebensmitteln (§ 43 IfSG)
Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (§ 34 IfSG)
Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (§ 34 IfSG)
Belehrungsunterlagen
Belehrungsbögen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in verschiedenen Sprachen
Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie; in verschiedenen Sprachen