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Infektionsschutz liegt auf der Hand
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Die Hände spielen bei der Verbreitung von Viren und Bakterien eine wichtige Rolle - im Arbeits- wie auch im Privatleben. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet mit ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de Informationen über Infektionskrankheiten und gibt Tipps zum richtigen Hygieneverhalten. Wissenswertes bieten die Erregersteckbriefe, die laienverständlich zu 26 wichtigen Infektionskrankheiten beim Menschen informieren. Die EFAS informiert zu Infektionen, die in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Vorsorge und Mutterschutz berücksichtigt werden. Das Informationsblatt führt übersichtlich den jeweiligen Erreger, seinen Übertragungsweg, den Krankheitsverlauf beim Menschen, die Gefährdung für Schwangere und die präventiven Schutzmaßnahmen wie Impfung und Händehygiene auf. Es kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Das Portal www.impfen-info.de der BZgA stellt alle wichtigen Informationen rund um das Impfen bereit. Dort finden Sie u.a. Impfempfehlungen für Erwachsene.
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Seminare der Berufsgenossenschaften 2019 - jetzt anmelden
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Wissen schützt. Insbesondere, wenn es um sicheres und gesundes Arbeiten geht.
Bilden Sie sich als haupt- oder ehrenamtlicher Arbeitgeber kostenlos zum Arbeits- und Gesundheitsschutz fort. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für den Bereich Kirche bieten für ihre Versicherten kostenlose Fortbildungsseminare an.
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Rüsten Sie Ihr Auto für winterliche Straßenverhältnisse
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Der nächste Winter kommt bestimmt! Hat Ihr Auto schon Winterreifen? Seit 01.01.2018 erfüllen neu hergestellte Winterreifen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn sie das Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke) aufweisen. Das M+S-Zeichen reicht für neu gekaufte Reifen nicht mehr aus. Für vor 2018 gekaufte Reifen gibt es eine Übergangsregelung bis 30.09.2024. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie Winterreifen nutzen, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorherrscht. Daher lässt sich die Faustregel "Winterreifen von Oktober bis Ostern" nicht so ohne weiteres anwenden. Die Witterungsbedingungen bestimmen die Bereifung. Der ADAC empfiehlt Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Sie sollten eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen. Sollten Sie bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen unterwegs sein, verstoßen sie gegen die StVO. Bei einer Polizeikontrolle sind dann 60 Euro Bußgeld fällig und der Fahrer bzw. die Fahrerin erhält einen Punkt auf das Konto in Flensburg. Weiterführende Informationen finden Sie beim ADAC.
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Spaten, Heckenschere & Co: Pflege der Geräte
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Jetzt ist die beste Zeit, Gartengeräte gewartet und geölt in die Winterpause zu bringen. Eine regelmäßige Wartung der Geräte schützt vor Störungen und Unfallgefahren. Beachten Sie dazu die Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung. Handgeräte, wie Gartenscheren, können in Fachbetrieben nachgeschliffen werden oder die Klingen sind durch neue austauschbar. Es ist außerdem sinnvoll Scheren auseinanderzubauen und einzelne Teile einzufetten. Spaten, Schaufeln und Grabegabeln sollten von Schmutz befreit, leichte Rostansätze mit Stahlwolle entfernt, mit Seifenwasser abgewischt und gründlich mit Öl eingerieben und trocken gelagert werden. Die Wartung elektrischer Gartengeräte sollten Fachfirmen übernehmen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt in Ihrem überarbeiteten Merkblatt "Grünpflege im Gartenbau" (B30) alle wichtigen Maschinen zur Grünpflege mit Sicherheitshinweisen vor. Die EFAS hält zu handgeführten Sichelmähern, Heckenscheren, Freischneidern und Häckslern Betriebsanweisungen bereit. Diese sind witterungsbeständig beschichtet und eignen sich gut als Unterweisungsunterlage. Evangelische Einrichtungen können sie kostenlos über das Bestellformular auf der EFAS-Website beziehen.
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Dienstanbieter (gemäß § 5 TMG)
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird insbesondere in allgemeinen Angelegenheiten durch den Präsidenten des Kirchenamtes der EKD, Herrn Dr. Hans-Ulrich Anke, vertreten.
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