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Das Einmaleins der E-Scooter
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Spätestens seit die Miet-E-Scooter in Deutschland angekommen sind, sieht man sie an jeder Ecke. Doch was ist eigentlich ein E-Scooter und wie verkehrssicher sind sie?
E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und werden ausschließlich durch ihren Motor angetrieben. Anders als bei den bekannten Tretrollern benötigt man hier keine eigene Kraft für den Antrieb und auch keinen Führerschein. Jede Person ab 14 Jahren darf fahren. Mit dem E-Scooter dürfen Sie auf dem Radweg, Radfahrstraßen und Fahrradstraßen fahren oder, wenn diese fehlen, auf die Straße ausweichen.
Im Verkehr ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass einen die anderen Verkehrsteilnehmenden durch den leisen elektrischen Motor kaum hören. Umsichtiges Fahren ist deshalb umso wichtiger! Folgendes ist nötig, damit der Scooter verkehrssicher ist: Er muss eine Klingel besitzen, funktionstüchtige Bremsen und eine Beleuchtung. Denken Sie daran, wie beim Fahrradfahren, sich immer umzuschauen und vorsichtig zu fahren. Vergessen Sie auch nicht Ihren Helm, um sich zu schützen. Und zu guter Letzt, wenn Sie Ihre Fahrt beendet haben, stellen Sie den E-Scooter möglichst so ab, dass dieser keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger darstellt.
Weitere Informationen zum E-Scooter finden Sie auf der Website des ADAC oder im Flyer „E-Scooter: Regeln, Risiken und Hinweise“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).
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Pausen sind wichtig, um kreativ zu sein
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Pausen bei der Arbeit sind zum einen gesetzlich geregelt und zum anderen aber auch wichtig, um weiterhin kreativ, produktiv und gesund arbeiten zu können.
Nach dem Arbeitszeitgesetz steht Ihnen bei mehr als sechs Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten zu. Nach neun Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 45 Minuten. Diese Zeiten können auf mehrere Pausen aufgeteilt werden. Eine Pause muss jedoch mindestens 15 Minuten umfassen.
Gerade im Homeoffice oder in Betreuungsberufen (Kinderbetreuung, Altenpflege) können Pausen schon einmal vergessen werden oder die Tätigkeit erschwert regelmäßige Ruhepausen. Hier sind der Vorgesetze bzw. die Vorgesetzte gefordert, auf die Einhaltung, Ruhepausen zu nehmen, zu achten.
Bei der Gestaltung Ihrer Pausen haben Sie freie Wahl. Sie sollten das Gefühl haben, dass Sie während der Pause geistig und körperlich entspannen können. Die Mittagspause sollte zeitlich umfangreicher sein, damit Sie in Ruhe essen können. In der kreativen Pause können Sie malen, musizieren oder Sport treiben. Bei der Draußen-Pause tanken Sie aktiv und ganz bewusst Sauerstoff. Beim Spaziergang tun Sie etwas für Ihre Muskeln. Wenn Sie viel telefonieren müssen, sollten Sie in Ihrem Arbeitstag Telefon-Pausen einplanen, damit Stimme und Ohr sich erholen können. Bei der Arbeit am Computer freuen sich Ihre Augen und Ihr Nacken über Bildschirm-Pausen. Spätestens nach einer Stunde sollten Sie Ihren Augen 5 Minuten Pause gönnen.
Damit Sie keine Pause mehr verpassen hält die EFAS für Sie eine Erinnerungskarte „Mein nächster Termin – Pause!“ bereit. Über das Bestellformular können Sie diese bei uns anfordern.
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Ungesunde Ernährung beeinflusst die Psyche
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Kann uns Essen glücklich machen?
Unsere Ernährungsgewohnheiten haben einen Einfluss auf unser psychisches Wohlbefinden. Darauf weisen schon viele alte Sprichwörter, wie „Liebe geht durch den Magen“, hin. Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Frauen und Männer unterschiedlich stark durch unterschiedliche Lebensmittel beeinflusst werden können. Bei Frauen beispielsweise kann der Verzehr von Obst und dunkelgrünem Blattgemüse positiv, der Verzehr von Fast Food, Koffein und zuckerreichen Lebensmitteln sowie das Auslassen von Frühstück hingegen negativ auf die Stimmung wirken. Bewegung kann die negativen Auswirkungen wieder reduzieren. Bei Männern können der Verzehr von Fast Food und fehlende Bewegung negativ auf die Stimmung wirken.
Empfehlung:
Achten Sie besonders in stressigen Zeiten auf ausgewogenes Essen und Bewegung an der frischen Luft. Essen Sie Obst und dunkelgrünes Blattgemüse so oft wie möglich und bereiten Sie ihre Mahlzeiten, wenn möglich, aus frischen Zutaten zu. Ein Spaziergang in der Mittagspause oder im Sonnenuntergang kann zusätzlich glücklich machen. Probieren Sie es aus!
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NEWSLETTER | September 2021 |
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Redaktion (gemäß § 55 Abs. 2 RStV)
Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Otto-Brenner-Str. 9 30159 Hannover Telefon: 0511-2796-640 Internet: www.efas-online.de E-Mail: info@efas-online.de Verantwortlich für diese Ausgabe: Karsten Voshage |
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Dienstanbieter (gemäß § 5 TMG)
Kirchenamt der EKD Herrenhäuserstraße 12, 30419 Hannover Telefon: 0511 - 2796 - 0 Telefax: 0511 - 2796 - 777
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird insbesondere in allgemeinen Angelegenheiten durch den Präsidenten des Kirchenamtes der EKD, Herrn Dr. Hans-Ulrich Anke, vertreten.
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