Häufige Fragen

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Hier finden Sie für den „Schnelleinstieg“ in das Feld Arbeits- und Gesundheitsschutz in der evangelischen Kirche Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ist die EFAS?

Die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz, gegründet 1997, ist eine unselbständige Einrichtung der EKD. Hauptaufgabe ist die Unfallprävention, Unterstützung der Landeskirchen und die Gesundheitsförderung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Warum gibt es die EFAS?

Die EFAS wurde 1997 von der EKD ins Leben gerufen, um eine Fachstelle zu schaffen, die sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der über 220.000 Mitarbeitenden der evangelischen Kirche professionell kümmert und ein hohes Niveau dessen sicherstellt.

Wie ist der rechtliche Rahmen der Arbeit der EFAS?

Die EKD hat in Vertretung der 20 Landeskirchen gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern, der BGW, SVLFG und VBG ein gemeinsames Betreuungskonzept zum Arbeitsschutz vereinbart. Darin wird beschrieben, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt werden soll. Dem zugrunde liegt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Was ist die gesetzliche Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der evangelischen Kirche?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert, dass sich jeder Arbeitgeber in Deutschland durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beraten lassen muss. Auch die Leitungsgremien in Kirchengemeinden gelten in diesem Sinne als ein Arbeitgeber. Der zeitliche Umfang und die Zielrichtung der Beratung werden durch Vorgaben der Berufsgenossenschaften in Unfallverhütungsvorschriften präzisiert. Die evangelische Kirche erfüllt diese Forderungen im Bereich der Arbeitssicherheit durch eigene Beraterinnen und Berater (Ortskräfte). Die Beratung der kirchlichen Arbeitgeber durch Betriebsärzte wird über einen Betreuungsvertrag durch die BAD GmbH sichergestellt.

Wie arbeiten die Landeskirchen und die EFAS zusammen?

Die Landeskirchen haben dem Präventionskonzept zugestimmt. Das ist die Arbeitsgrundlage. Darüber hinaus stellt jede Landeskirche einen Koordinator. Dieser ist für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in seiner Landeskirche verantwortlich und gleichzeitig die Schnittstelle zur EFAS. Die EFAS unterstützt und berät die Koordinatoren und sorgt für einen regelmäßigen Austausch, beispielsweise im Rahmen der Koordinatorentreffen.

Ist die EFAS unabhängig?

Nein, die EFAS ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der EKD. Allerdings sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachteam der EFAS in der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei.

Was ist das Arbeitsschutzregister und wo finde ich es?

Das EFAS-Arbeitsschutzregister unterstützt evangelische Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen bei der Dokumentation ihrer Aktivitäten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie finden es

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Was ist ein Koordinator/eine Koordinatorin für Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Pro Landeskirche gibt es einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er wird in der Regel durch die Landeskirche bestellt und durchläuft die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er koordiniert die Arbeitsschutzaktivitäten in der Landeskirche. In größeren Landeskirchen wird er durch ein Netzwerk von Ortskräften für Arbeitssicherheit in der Betreuung und Beratung unterstützt. Die EFAS wiederum berät und unterstützt alle Koordinatoren. Zweimal im Jahr finden Koordinatorentreffen statt. Eine Liste der Ansprechpartner in den Landeskirchen finden Sie

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Was ist ein Koordinator/eine Koordinatorin für Arbeitsmedizin?

Pro Landeskirche gibt es einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin für Arbeitsmedizin. Diese Person koordiniert den Einsatz der Betriebsärzte für die kirchlichen Mitarbeitenden seiner Landeskirche. Die Koordinatorin für Arbeitsmedizin und die Betriebsärzte sind Personal des arbeitsmedizinischen Dienstleisters BAD GmbH. Die Koordinatoren/innen für Arbeitsmedizin in den Landeskirchen finden Sie

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Was ist eine Ortskraft für Arbeitssicherheit?

Die Ortskraft ist in den meisten Fällen ein kirchlicher Mitarbeitender, der die Gemeinden vor Ort betreut. Er oder Sie unterstützt den Koordinator bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und steht den Gemeinden als direkter Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. Die Ortskraft durchläuft entweder eine zweiwöchige Grundausbildung bei der VBG oder die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was ist ein Betriebsarzt/eine Betriebsärztin?

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beratend bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsärzte sind entweder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder haben nach ihrer Ausbildung eine Fortbildung Betriebsmedizin absolviert. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich fachkundig durch ihn beraten zu lassen. Betriebsärzte stehen unter ärztlicher Schweigepflicht und dürfen dem Arbeitgeber keine Auskunft über den Gesundheitszustand einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. In der evangelischen Kirche ist die arbeitsmedizinische Betreuung an die BAD GmbH als Dienstleistung vergeben.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber beratend bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie hat im Rahmen einer meist einjährigen Ausbildung Fachwissen zum Arbeitsschutz erworben. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet sich fachkundig durch ihn beraten zu lassen. Er kann entweder einen seiner Mitarbeitenden zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen oder die Aufgaben durch einen überbetrieblichen Dienstleister durchführen lassen. In der evangelischen Kirche besitzen viele Ortskräfte die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter/eine Sicherheitsbeauftragte?

Diese Funktion wird von einem Mitarbeitenden ehrenamtlich wahrgenommen. Ab 20 Angestellten ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. In Kindertagesstätten zählen auch Kinder dazu. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber im betrieblichen Umfeld, gibt beispielsweise Hinweise zu Unfallgefahren. Jeder kann sich zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen, hierfür sind keine Vorkenntnisse notwendig. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte keine leitende Funktion haben und kann auch nicht durch einen externen Dienstleister gestellt werden

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