Neuer Vertrag mit Umsetzung und Besonderheiten

NeuerVertrag

Die Neugestaltung des arbeitsmedizinischen Betreuungsvertrages mit der B.A.D Sicherheitstechnik und Gesundheitsvorsorge GmbH hat etwa ein Jahr Vorbereitungszeit in Anspruch genommen. Neben einer Marktanalyse wurden Workshops zur inhaltlichen Ausrichtung des Vertrages mit dem Vertragspartner durchgeführt. Darüber hinaus wurden erstmals die Gliedkirchen zur vertraglichen Ausgestaltung mit ins Boot geholt. Vertreter*innen der Gliedkirchen hatten im Rahmen von Online-Workshops die Gelegenheit, ihre Änderungs- und Verbesserungswünsche an den neuen Vertrag anzubringen. 

Wünsche der Gliedkirchen an den neuen Vertrag

Der Wunsch nach höherer Transparenz über abgerufene arbeitsmedizinische Leistungen wurde im neuen Betreuungsvertrag mit aufgenommen. Vorsorgen und Untersuchungen werden aufwandsbezogen einzeln abgerechnet und der jeweiligen Gliedkirche in Rechnung gestellt. Lediglich die Beratungs- und Betreuungsleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind weiterhin über einen Rahmenvertrag geregelt.

Eine bessere Qualität und Erreichbarkeit der regionalen Betriebsärztinnen und -ärzte setzt eine gemeinsame Planung der arbeitsmedizinischen Betreuung, insbesondere für größere kirchliche Einrichtungen, voraus. Das bedeutet, das kirchliche Arbeitgeber ihren Jahres-Bedarf an arbeitsmedizinischen Vorsorgen mitteilen müssen. Der neue Betreuungsvertrag soll dazu dienen, dass die Kommunikation zur arbeitsmedizinischen Betreuung auf allen Ebenen verbessert wird und ein kontinuierlicher Austausch stattfindet.

Neugestaltung BAD Vertrag 2022

 

Inhaltliche Neuerungen

Der neue arbeitsmedizinische Betreuungsvertrag mit der B.A.D. GmbH nimmt die strukturellen Herausforderungen in der evangelischen Kirche und in der Arbeitsmedizin mit auf. Dem Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den großen Entfernungen der Kirchengemeinden zum nächsten B.A.D.-Gesundheitszentrum wird mit der Einführung der Telemedizin Rechnung getragen. Als einer der ersten B.A.D.-Großkunden bietet die EKD ihren Einrichtungen die Möglichkeit von arbeitsmedizinischen Videoberatungen an. Zur Einführung und zur Bewerbung der Videoberatung hat die EFAS in Zusammenarbeit mit der B.A.D. GmbH ein Informationsblatt für kirchliche Einrichtungen entwickelt.

Die Umsetzung des Betreuungsvertrages in der EKD wird zukünftig durch eine administrative und fachliche Koordination des arbeitsmedizinischen Dienstleisters begleitet. Direkte Ansprechpartner*innen und ein regelmäßiger Austausch sollen Fehlentwicklungen in der Praxis verhindern.

Eine weitere Neuerung ist die Delegation und Substitution von arbeitsmedizinischen Leistungen an ausgebildetes Fachpersonal. Bestimmte arbeitsmedizinische Leistungen müssen nicht nur von Betriebsärztinnen oder -ärzten durchgeführt werden, z. B. die Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. Die Delegation kann eine sinnvolle Ergänzung zum ressourcenschonenden/-orientierten Einsatz der Ärztinnen und Ärzte sein.

Sind die Betriebsärztinnen und -ärzte in den Einrichtungen beratend tätig, können zukünftig mit dem neuen Vertrag Fahrkosten abgerechnet werden. Diese werden nach einem bestimmten Schlüssel pauschal abgerechnet.

Am 01. Juli 2022 ist der neue arbeitsmedizinische Betreuungsvertrag in Kraft getreten.

 

 

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