Terminbuchungsplattform für die EKD


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Über die Terminbuchungsplattform der EKD können Sie arbeitsmedizinische Leistungen in einem Zentrum der BG prevent und Leistungen per Videoberatung buchen. Gleich am Anfang des Buchungsportals wählen Sie zwischen

arbeitsmedizinische Leistung in einem Gesundheitszentrum buchen

icon pdf Anleitung für Leistungen in einem Zentrum der BG prevent

oder

arbeitsmedizinische Leistung als Videoberatung/Telemedizin buchen

icon pdf Anleitung für Leistungen als Videoberatung

 

Zum Buchungsportal für beide Formen kommen Sie hier: pfeil Terminbuchung

 

Sie möchten einen Sammeltermin für arbeitsmedizinische Vorsorgen vor Ort vereinbaren? - Dann sind Sie hier richtig!

Sie können bei Bedarf mehrere Vorsorgen (ab 10 Personen) an einem Tag bündeln und direkt in Ihrer Einrichtung (z. B. Kita, Gemeindehaus) durch ein Team von BG prevent durchführen lassen. Es ist auch möglich, mehrere evangelische Einrichtungen zusammenzufassen und einen gemeinsamen Termin mit BG prevent zu vereinbaren.

So funktioniert’s:

1.)  Sie stimmen den gewünschten Tag und die Vorsorgeanlässe direkt mit Ihrem zuständigen Gesundheitszentrum von BG prevent ab (per Mail oder telefonisch).
2.)  Ihre Einrichtung erhält anschließend einen individuellen Buchungslink für den vereinbarten Tag.
3.)  Die Terminbuchung erfolgt online über den zugeschickten Buchungslink – mit Bestätigungs-E-Mail, Änderungs- und Stornierungsoption.


icon pdf zur Anleitung für einen Sammeltermin

 

 

Häufige Fragen

Was ist die Terminbuchungsplattform für die EKD?

Die Terminbuchungsplattform für die EKD dient zur Buchung arbeitsmedizinischer Leistungen für Mitarbeitende der EKD, die in BG prevent-Gesundheitszentren erbracht werden. Für die Terminbuchung sind keine Kennziffern notwendig, lediglich die Kontaktdaten der Mitarbeitenden, deren Arbeitsplatz und die zugehörige Landeskirche sind notwendig - und natürlich für welche Art von Leistung ein Termin gewünscht wird.

Wird es das Auftragsformular in Papierform weiterhin geben?

Nein, das Auftragsformular in Papierform wird vollständig abgeschafft und durch die Terminbuchungsplattform für die EKD ersetzt.
Das Auftragsformular wird auch für die Buchung von Sammelterminen abgeschafft. Für die Buchung von Sammelterminen ist stattdessen ein direkter Austausch mit dem zuständigen Gesundheitszentrum erforderlich.

Was muss ich jetzt buchen?

Eine Gegenüberstellung der Leistungen, die bisher mit dem Auftragsformular bestellt wurden und dem neuen Buchungsportal, finden Sie in diesem Dokument: Gegenüberstellung

Wie läuft die Buchung von Sammelterminen oder arbeitsmedizinischen Beratungsleistungen ab?

Die Buchung von Sammelterminen für Vorsorgen vor Ort in den Einrichtungen ist über das Buchungsportal nicht direkt möglich.
Nehmen Sie per Mail oder Telefon Kontakt zum Gesundheitszentrum auf. Sie erhalten dann vom Zentrum einen Buchungslink und können einen Termin vor Ort beauftragen.
Eine genauere Anleitung finden Sie oben auf dieser Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Jugendarbeitsschutz I und II?

Der Unterschied ist lediglich, dass es sich bei Jugendarbeitsschutz I um die Erstuntersuchung und bei Jugendarbeitsschutz II um die Folgeuntersuchung handelt, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht 18 Jahre alt ist.

Sind auch Vorsorgen für Freiwilligendienstleistende, FSJler, BFDler und Kurzzeitpraktikant*innen über den Betreuungsvertrag abgedeckt?

Nein, diese Personengruppen gehören bisher nicht zu Umfang des Betreuungsvertrages. Über die Terminbuchungsplattform können Sie Leistungen für diese Personen als "kostenpflichtige Zusatzleistungen" buchen.
Über die Terminbuchungsplattform können Sie Leistungen für diese Personen unter „Weitere buchbare Leistungen“ als "kostenpflichtige Zusatzleistungen" buchen.

Wie kann ich kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen, die nicht im Rahmenvertrag enthalten sind?

Kostenpflichtige Zusatzleistungen müssen individuell mit der BG prevent vereinbart werden, da eine Rechnungsstellung an die beauftragende Einrichtung erfolgt. Wählen Sie hierzu bitte in der Terminbuchungsplattform für die EKD „weitere buchbare Leistungen“ aus und Sie erhalten den Kontakt des zuständigen Gesundheitszentrums.

Ist weiterhin eine telefonische Beratung möglich? Wenn ja, wie kann diese gebucht werden?

Eine telefonische Beratung ist weiterhin möglich, indem Sie wie gewohnt eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitszentrum senden. Hier hat sich der Prozess nicht geändert.

Was muss ich bei „Langbezeichnung der Einrichtung“ eintragen?

Hier kann sowohl der Einsatzort selbst, also beispielsweise die Kita, in der die Person arbeitet, als auch die Verwaltungsstelle, die die Personalakte zentral führt, eingetragen werden. Die Adresse, die unter „Langbezeichnung der Einrichtung“ genannt wird, ist die Adresse an die die Vorsorgebescheinigung für die Vorsorgekartei übermittelt, und auf die die Leistung gebucht wird. Von großer Bedeutung ist es, dass die Zuordnung der Einrichtung zur Landeskirche korrekt angegeben wird.

Kann ich auch in einem anderen Gesundheitszentrum einen Termin buchen?

Ja, eine Buchung ist in jedem Gesundheitszentrum möglich. Wichtig ist, dass die Angabe der „Langbezeichnung der Einrichtung“ mit Adresse und zugehöriger Landeskirche korrekt angegeben wird, um eine Zuordnung der Leistung zur korrekten Verwaltungseinheit zu gewährleisten.

Bis wann können Termine storniert werden?

Termine müssen mindestens 72 Stunden vor dem Termin storniert werden, damit keine Ausfallzeiten entstehen.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihrer Daten den Haken bei "Bestätigungsmail senden" setzten, können Sie über die Bestätigungsmail bequem Termine ändern oder stornieren.

Wo finde ich den Inhalt des Betreuungsvertrages?

Die Leistungen innerhalb des Betreuungsvertrages finden Sie in unserem Leitfaden für Arbeitsmedizin.

Den Leitfaden können Sie hier als Download erhalten.

 

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