Die EFAS

Pastorin vor Kirche

Mehr als 240.000 Menschen in Deutschland arbeiten für die evangelische Kirche – ob als Pastorin, Sachbearbeiter, Kirchenmusikerin oder Küster. Ziel der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) ist es, dass die Mitarbeitenden aller Landeskirchen gut und sicher arbeiten können. Deshalb hat die EKD 1997 die EFAS ins Leben gerufen. Unfälle sollen vermieden, arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert, Arbeitsplätze gesundheitsförderlich gestaltet werden. Genau dabei unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFAS den „Arbeitgeber Kirche“.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die ganze EKD

Stellvertretend für ihre 20 Gliedkirchen hat die EKD in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (VBG, BGW und SVLFG) bereits 1997 ein Konzept für den Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt. Damit wurde der Rahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem kirchenspezifischen Arbeitsumfeld geschaffen. Diesen aktiv auszugestalten und stetig zu verbessern, steht im Fokus der Arbeit der EFAS.

Die Ziele der Vereinbarung von Landeskirchen und EKD und damit der EFAS sind

In Zusammenarbeit mit der VBG wurde ein aktualisiertes Konzept für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung verfasst. Darin wird beschrieben, wie Kirchengemeinden befähigt und unterstützt werden, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Konzept enthält auch messbare Ziele für die Unterstützung der Kirchengemeinden auf Ebene der Landeskirchen und auf Ebene der EKD.  Im Juni 2022 hat die Kirchenkonferenz der EKD diesem Arbeitsschutzkonzept zugestimmt. Es ist eine Empfehlung für alle Gliedkirchen, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kirchengemeinden gewährleistet werden kann.

Arbeitsschutzkonzept der EKD

icon pdf Arbeitsschutzkonzept der EKD

Die Grundlagen, die Aufgaben der EFAS und wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der evangelischen Kirche konzipiert ist, finden Sie übersichtlich in unserer Broschüre "Der Mensch im Mittelpunkt":

MenschMittelpunkt Klicken Sie zum Ansehen der Broschüre auf das Bild.
Sie können diese Broschüre auch als kostenloses Print-Exemplar bestellen.

 

Zum Organigramm der EFAS

 

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz lässt sich in zwei Bereiche gliedern: die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung.

Für jede Landeskirche übernimmt ein Koordinator bzw. eine Koordinatorin die Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten werden und fungiert als Schnittstelle zwischen der EFAS und den Landeskirchen. Je nach Größe der Landeskirche unterstützen Ortskräfte den Koordinator bei der Umsetzung. Sie beraten beispielsweise die Gemeinden bei Fragen zum Brandschutz und geben Empfehlungen zu sicherheitstechnischen Aspekten ab. Aktuell arbeiten bundesweit mit den 24 Koordinatoren und Koordinatorinnen 140 Ortskräfte an den Zielen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Auch für den arbeitsmedizinischen Bereich steht jeder Landeskirche ein Koordinator bzw. eine Koordinatorin beratend zur Seite. Da die Kirche aus vielen kleinen „Betrieben“ besteht, sorgt ein externer Dienstleister (BAD GmbH) bundesweit für die arbeitsmedizinische Versorgung. Ob Beratung, die Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen oder die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge – im Aufgabenkatalog der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte finden sich die Aspekte, die Einfluss auf die Gesundheit im Arbeitsalltag nehmen können. Welche Leistungen Sie zur arbeitsmedizinischen Versorgung erwarten können, ist im Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung in der EKD beschrieben. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik "Arbeitsmedizinische Betreuung" unter "Informationen.

Darüber hinaus berät der Beirat der EFAS die Fachstelle und gibt Impulse. Die zehn Mitglieder – je vier Vertreterinnen und Vertreter der Gliedkirchen und der Mitarbeiterschaft sowie zwei Expertinnen des Arbeitsschutzes – treffen sich zweimal im Jahr.

 

 
 

Drucken